Rechtliches
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Industrie Montage Service – IMS, Inhaber Niklas Enk, Theodor-Marwitz-Straße 4, 21337 Lüneburg (nachfolgend „IMS" oder „wir") und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von IMS, insbesondere für Schaltschrankbau, Laser-Blechbearbeitung, Kabelbaumkonfektionierung, Gravurarbeiten, Lagerlogistik, Trockeneistrahlen sowie damit verbundene Montage- und Serviceleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, IMS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Daten, Maße, Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten, auf unserer Website oder in sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Werk (zzgl. Verpackung, Fracht, Versicherung und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer).
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus, insbesondere die rechtzeitige Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Daten und Materialien.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel) verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu unterrichten.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei natürlicher Abnutzung, ebenso wenig bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Lüneburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand dieser AGB: Juli 2026.